Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(Auszug aus unserer AGB §13)

  • Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
  • Von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
  • Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
  • In der Ferienwohnung und der Sauna gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann dem Gast eine Reinigungspauschale in Rechnung gestellt werden.
    Rauchen ist nur auf den Terrassen bzw. im Außenbereich erlaubt. Die Asche und Zigarettenkippen sind in den bereitgestellten Aschenbechern zu entsorgen.
    Der Aschbecher ist vom Gast nach der Benutzung zu reinigen.
  • Unser hauseigener Parkplatz bietet 2 PKW-Stellplätze. Weitere Fahrzeuge können nach Absprache auf unserem Grundstück abgestellt werden.
  • Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung Gulfhaus nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein. Der Gast ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
  • Wir haben jederzeit ein Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung Gulfhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir werden den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.